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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kundeninformationen


1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und WELLERING  COMPUTER gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung  gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende  Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als  WELLERING COMPUTER ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.  Dies gilt auch dann, wenn WELLERING COMPUTER in Kenntnis der  Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos  ausführt.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch  gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn der Zweck der georderten  Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen  beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer  jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige  Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Vertragsschluss
1.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn WELLERING COMPUTER auf  die Bestellung des Kunden hin diese bestätigt, die Ware aushändigt oder  sie in den Versand gibt.
2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird WELLERING COMPUTER den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die  Zugangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme des  Angebotes des Kunden durch WELLERING COMPUTER dar.


3. Warenverfügbarkeit
3.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt WELLERING COMPUTER  dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar,  erhält der Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall  nicht zustande.
3.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend  nicht verfügbar, teilt WELLERING COMPUTER dies ebenfalls  unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen  hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist  WELLERING COMPUTER in diesem Fall ebenfalls berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird WELLERING COMPUTER dem  Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.


4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1. Sind von WELLERING COMPUTER Lieferfristen angegeben und  zur Grundlage der Bestellung gemacht worden, verlängern sich solche  Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer  der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige  Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
4.2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo  sich auch der Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt  (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist WELLERING COMPUTER berechtigt, die Art der Versendung  (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu  bestimmen.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen  Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den  Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen  Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit  Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst  zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den  Gefahr Übergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte  Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts  entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde  in Verzug mit der Annahme gerät.


5. Preise und Versandkosten
5.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2. Ist der Kunde Unternehmer, gibt WELLERING COMPUTER lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit  nicht in den Preisen von WELLERING COMPUTER eingeschlossen; sie  wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung  gesondert ausgewiesen.
5.3. Versandkosten werden jeweils entsprechend angegeben und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.


6. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung ist unmittelbar mit  Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der gewählten Bestellmethode.


7. Haftung für Mängel, Garantie
7.1. WELLERING COMPUTER haftet für Sachmängel nach den  hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware  an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
7.2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung von  Sachmängelhaftungsansprüchen für von WELLERING COMPUTER gelieferte neue Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die  Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
7.3. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und  bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch  WELLERING COMPUTER sowie bei arglistigem Verschweigen eines  Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die  gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.4. Eine Garantie von WELLERING COMPUTER besteht bei den  gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
7.5. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher  Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen  ausgeschlossen.


8. Haftung für Schäden
8.1. WELLERING COMPUTER haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
8.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung  vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen  Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des  Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig  vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung von WELLERING COMPUTER  der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko  beschränkt.
8.3. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung  nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von WELLERING  COMPUTER ausgeschlossen.
8.4. Die vorstehenden Regelungen über eine Haftungsbeschränkung und  einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden (Verletzung  von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei von WELLERING COMPUTER abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.
8.5. Eine etwaige Haftung von WELLERING COMPUTER nach dem  Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die  Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von WELLERING COMPUTER.


9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bei Verbrauchern behält sich WELLERING COMPUTER das  Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des  Kaufpreises (gesicherte Forderung) vor.
9.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor  vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte  verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat  WELLERING COMPUTER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,  wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die WELLERING COMPUTER gehörenden Waren erfolgen.
9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere  bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist WELLERING COMPUTER berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag  zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des  Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis  nicht, darf WELLERING COMPUTER diese Rechte nur geltend machen,  wenn WELLERING COMPUTER dem Kunden zuvor erfolglos eine  angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige  Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.4. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich WELLERING COMPUTER das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung  aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und  einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, auch  wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Kunde ist befugt, die  unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen  Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem  Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,  Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren  vollem Wert, wobei WELLERING COMPUTER als Hersteller gilt.  Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren  Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt WELLERING COMPUTER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten,  vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende  Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte  Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses  entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt  insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß  vorstehendem Absatz zur Sicherheit an WELLERING COMPUTER ab.  WELLERING COMPUTER nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 9.2  genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen  Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben WELLERING  COMPUTER ermächtigt. WELLERING COMPUTER verpflichtet  sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen  Zahlungsverpflichtungen gegenüber WELLERING COMPUTER nachkommt,  nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der  Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann  WELLERING COMPUTER verlangen, dass der Kunde WELLERING COMPUTER die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,  alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen  Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung  mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von WELLERING COMPUTER um mehr als 10%, wird WELLERING COMPUTER auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von WELLERING  COMPUTER freigeben.


10. Software
10.1. Bei von WELLERING COMPUTER angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke.
10.2. Für den Verkauf von Software gelten über diese AGB hinaus die  Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige  Software. Diese liegen den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden  sich auf ihnen.
10.3. Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen des  Herstellers nur ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,  d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.  Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung.
10.4. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die Geschäfts- und  Nutzungsbedingungen für die jeweilige Software gegenüber dem Hersteller  an.


11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
11.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine  Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von  WELLERING COMPUTER anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur  Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein  Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit WELLERING COMPUTER geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht ohne Einwilligung  von WELLERING COMPUTER auf einen Dritten übertragen werden.
11.3. Sofern eine ohne Zustimmung von WELLERING COMPUTER vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird  hierdurch das Recht von WELLERING COMPUTER, mit etwaigen  Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen,  nicht berührt.


12. Export
WELLERING COMPUTER weist darauf hin, dass die Ausfuhr der  gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen  darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn/Taunus,  www.bafa.de. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der  Verbringung der Ware einzuholen.


13. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und WELLERING COMPUTER findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts Anwendung.
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten  i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen  Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für Braunschweig  zuständige Gericht. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen  allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in  Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder  sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht  bekannt ist. WELLERING COMPUTER ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.